Abschlüsse


Dieser Abschnitt enthält folgende Informationen:

- allgemeine Informationen für die Schüler und Schülerinnen zu den Abschlussprüfungen
- Regelungen für die Abschlüsse im Sekundarbereich 1
- Regelungen für die mündlichen Prüfungen


Allgemeine Informationen für Schüler und Schülerinnen

Dieses Informationsblatt soll Dir helfen, häufig gestellte Fragen zur schriftlichen und
mündlichen Abschlussprüfung in der 10. Klasse zu beantworten. Bitte gehe alle
Punkte sorgfältig durch, damit Du nicht aufgrund unzureichender Informationen für
Dich nachteilige Entscheidungen triffst.
Wenn Du nach dem Lesen noch weitere Fragen hast, wende Dich bitte an Deine
Klassenlehrerin/Deinen Klassenlehrer, sie/er wird dir mit sachkundigem Rat helfen
können. Die Prüfungen im 10. Jahrgang sind nicht identisch mit den Prüfungen im 9.
Jahrgang des Hauptschulzweiges. Achte bitte genau auf die Unterschiede.
Warum werden überhaupt Abschlussprüfungen durchgeführt?
Das Kultusministerium will mit den Prüfungen die Qualität der Abschlüsse und vergleichbare
Leistungsanforderungen innerhalb einer Schule und unter den Schulen des Landes und im
Bundesgebiet sichern. Inzwischen werden in fast allen Bundesländern Abschlussprüfungen
dieser Art durchgeführt.
Wer ist von den Abschlussprüfungen betroffen?
Alle Schülerinnen und Schüler, die in Klasse 10 HS und RS einen Abschluss erwerben und die
Schule danach verlassen wollen, müssen an den Abschlussprüfungen teilnehmen. Wenn Du
die Schule nach Klasse 10 verlassen willst und nicht an der Abschlussprüfung teilnimmst,
erhältst Du lediglich ein Abgangszeugnis, auf dem der Hauptschulabschluss nach Klasse 9
bescheinigt wird.
Welche Abschlüsse kann ich nach dem 10. Schuljahrgang erwerben?
Nach dem 10. Schuljahrgang kannst Du den Hauptschulabschluss nach Klasse 10 erwerben,
den Realschulabschluss oder auch den erweiterten Sekundarstufen I Abschluss. Der Erwerb
dieser Abschlüsse ist an bestimmte Notenvoraussetzungen gebunden. Darüber wird Dich Dein
Klassenlehrer/Deine Klassenlehrerin informieren. Auf das Erreichen dieser
Notenvoraussetzungen haben die Ergebnisse der schriftlichen und mündlichen Prüfung einen
großen Einfluss.
Sind die Abschlussprüfungen zusätzliche Prüfungen?
Auch wenn Du in diesem Informationsblatt noch lesen wirst, dass die Prüfungen mit
besonderer Gewichtung in die Gesamtjahresnote einfließen, solltest Du wissen, dass von dir
nur das verlangt wird, was Du bei einer regelmäßigen und aktiven Teilnahme am Unterricht
auch bewältigen kannst. Die schriftlichen Prüfungen ersetzen im jeweiligen Fach die letzte
Klassenarbeit.
Welche Fächer werden schriftlich geprüft?
Mathematik, Deutsch und Englisch sind für alle verbindliche schriftliche Prüfungsfächer.
Diejenigen unter euch, die bereits im 9. Jahrgang an einer Abschlussprüfung teilgenommen
haben, werden bemerkt haben, dass nunmehr im 10. Jahrgang das Fach Englisch zusätzlich
hinzugekommen ist.
Unterscheidet sich die schriftliche Prüfung von einer normalen Klassenarbeit?
Die zeitliche Länge der schriftlichen Prüfung unterscheidet sich nicht zwischen den
Schulzweigen. Sie dauert im Fach Deutsch 180 Minuten, Im Fach Mathematik 150 Minuten
und im Fach Englisch 120 Minuten . Zudem erhältst Du eine Einlesezeit von 15 Minuten, da
zwei Vorschläge zur Wahl gestellt werden. Du musst Dich für einen Vorschlag entscheiden.
Die Aufgabenstellungen erwachsen aus dem Unterricht des gesamten Schuljahres und werden
zentral vom Kultusministerium gestellt. Die Schulen erhalten die Aufgaben erst einen Tag vor
der Prüfung. Daher ist es besonders wichtig, dass Du während des gesamten Jahres aktiv am
Unterricht teilnimmst.
Wann finden die schriftlichen Prüfungen statt?
Die schriftlichen Prüfungen werden in Niedersachsen an drei Tagen durchgeführt. Die
Prüfung in Deutsch findet am 24.04.2013 (Nachschreibterm 14.05.2013), in Mathematik am
30.04.2013 (Nachschreibtermin 23.05.2013) und in Englisch am 26.04.2013
(Nachschreibtermin 16.05.2013) statt.
Welche Bedeutung hat die Zensur in der schriftlichen Prüfung?
Deine Lehrerin/ Dein Lehrer in dem Fach der schriftlichen Prüfung korrigiert und bewertet
Deine Arbeit gemeinsam mit einem weiteren Fachlehrer der Schule. Die Note für die
schriftliche Arbeit macht ein Drittel des Jahresnote (Gesamtnote) aus. Du siehst also,
welches Gewicht die neuen Abschlussprüfungen haben. Da die Abschlussvergabe von Deinem
Notenbild ganz erheblich abhängig ist, haben die Ergebnisse der schriftlichen Arbeiten
erhebliches Gewicht für das Erreichen eines bestimmten Abschlusses.
Wie werde ich auf die schriftlichen Prüfungen vorbereitet?
Das Kultusministerium hat den Schulen die Themeninhalte für die Fächer Mathematik ,
Deutsch und Englisch mitgeteilt. In diesen Fächern werden die Lehrerinnen und Lehrer diese
Themeninhalte behandeln. In Mathematik enthält die Vorgabe auch eine kleine
Formelsammlung, die Dein Mathematiklehrer/Deine Mathematiklehrerin mit dir besprechen
wird. Damit Du Dich an die Prüfungssituation gewöhnen kannst, finden in den Wochen vor
der schriftlichen Prüfung immer wieder kleine ‚Probeläufe' mit Beispielaufgaben in den
einzelnen Fächern statt.
Welches Fach kann ich für die mündliche Prüfung wählen?
Für die mündliche Prüfung kannst Du Dich für ein Fach Deiner Wahl entscheiden. Außer
Sport kannst Du jedes Fach wählen. Die Fächer der schriftlichen Prüfung sind im Regelfall
von der Wahl ausgeschlossen. Nur wenn Deine schriftliche Prüfung Deinen Erwartungen
überhaupt nicht entsprochen hat, kannst Du eine zusätzliche mündliche Prüfung in
Mathematik, Deutsch oder Englisch spätestens zwei Werktage vor dem angesetzten
Prüfungszeitraum beantragen. Du hättest in diesem Fall also zwei mündliche Prüfungen. In
jedem Fall solltest Du Dich für die Wahl des mündlichen Prüfungsfaches von Deinem
Klassenlehrer/Deiner Klassenlehrerin und Deinem Fachlehrer/Deiner Fachlehrerin beraten
lassen. Darüber hinaus kann auch die Prüfungskommission aufgrund der Ergebnisse der
schriftlichen Prüfung sich dafür entscheiden, Dich in einem Fach, das Du bereits schriftlich
abgelegt hast, zusätzlich prüfen zu lassen. Diese Entscheidung muss dir spätestens 4
Werktage vor dem Prüfungszeitraum mitgeteilt werden.
Kann ich auch Epochalfächer wählen?
Du kannst für die mündliche Prüfung auch ein Epochalfach wählen. Da die Termine für die
mündliche Prüfung zwischen dem 04.06. und 09.06.2010 liegen, solltest Du aber bedenken,
dass ein Fach aus dem ersten Halbjahr von dir eine umfangreiche Wiederholung voraussetzt
und Du vielleicht den Fachlehrer überhaupt nicht mehr im Unterricht hast.
Welche Bedeutung hat die Zensur in der mündlichen Prüfung?
Die Note für die mündliche Prüfung macht ein Drittel der Jahresnote (Gesamtnote) aus.. Es
wird also kein Unterschied zwischen der mündlichen Prüfung und der schriftlichen Prüfung
gemacht. Wenn Du Deutsch oder Mathematik als zusätzliches mündliches Prüfungsfach
gewählt hast (das machst Du nur dann, wenn aus Deiner Sicht die schriftliche Prüfung
schlecht ausgefallen ist) oder die Prüfungskommission für Dich in einem dieser Fächer eine
zusätzliche mündliche Prüfung angesetzt hat, damit Du noch einen Abschluss erreichen
kannst, dann setzt sich die Prüfungsnote aus zwei Dritteln schriftlicher und einem Drittel
mündlicher Prüfungsnote zusammen. Die Gesamtgewichtung (ein Drittel der Jahresnote)
bleibt bestehen. Du siehst also, welches Gewicht die neuen Abschlussprüfungen haben. Da die
Abschlussvergabe von Deinem Notenbild ganz erheblich abhängig ist, hat auch das Ergebnis
der mündlichen Prüfung erhebliches Gewicht für das Erreichen eines bestimmten
Abschlusses.
Wer führt die Prüfung durch?
Deine Lehrerin/ Dein Lehrer in dem von dir gewählten Fach legt die für Dich vorgesehene
Prüfungsaufgabe fest und führt auch die mündliche Prüfung durch. Eine weitere
Fachlehrkraft der Schule hat vor allem die Aufgabe, ein Protokoll von der mündlichen
Überprüfung anzufertigen, ist aber auch an der Notenfindung beteiligt. Im Unterschied zu den
schriftlichen Prüfungen stellt das Land Niedersachsen für die mündliche Prüfung keine
zentralen Prüfungsaufgaben.
Was wird in der mündlichen Prüfung gefragt?
Die mündliche Prüfung bezieht sich ebenso wie die schriftlichen Prüfungen auf die
Unterrichtsinhalte des laufenden Schuljahres.
Wie lange dauert die mündliche Prüfung und wie wird sie durchgeführt?
Die mündliche Überprüfung dauert höchstens 20 Minuten. Auf die mündliche
Prüfungsaufgabe kannst Du Dich in einem Vorbereitungsraum unter Aufsicht 20 Minuten
lang vorbereiten. Die mündliche Prüfung ist eine Einzelprüfung.
Wann findet die mündliche Prüfung statt?
Die mündliche Prüfung findet in der Woche vom 03.06. bis 07.06.2013 statt. Der genaue
Termin wird noch später veröffentlicht, wenn die Wahlen zu den mündlichen Prüfungen
ausgewertet sind.
Wer darf bei meiner mündlichen Prüfung zuhören?
Zuhörer bei der mündlichen Überprüfung können ein Mitglied des Schulelternrates, ein
Mitglied des Schülerrates, bis zu zwei Schülerinnen und Schüler des 9. Schuljahrganges sowie
Lehrkräfte der Schule sein. Du kannst aber durch einen entsprechenden Vermerk auf Deinem
Wahlbogen verlangen, dass mit Ausnahme der Lehrkräfte die anderen aufgeführten Person
von der Teilnahme an Deiner Prüfung ausgeschlossen werden.
Kann ich von der mündlichen Prüfung befreit werden?
Eine Befreiung von der mündlichen Prüfung ist nicht möglich.
Was passiert, wenn ich nicht an den Prüfungen teilnehme?
Wenn Du aus Gründen nicht teilnimmst, die Du selbst zu vertreten hast (keine Lust, zu spät
aufgestanden etc.), wird der jeweilige Prüfungsteil mit der Note ungenügend bewertet. Wenn
Du aber aus einem nicht selbst zu vertretenden Grund (in der Regel liegt eine Krankheit vor)
eine oder alle Prüfungen versäumst, erhältst Du Gelegenheit die Prüfung nachzuholen. Für
versäumte schriftliche Prüfungen hat das Land bereits Nachreibtermine festgelegt. Allerdings
erwarten wir von dir, dass Du im Falle Deiner Abwesenheit aus Krankheitsgründen die
Schule vor dem Beginn der Prüfung benachrichtigst und nachträglich ein ärztliches Attest
vorlegst.
Wann erfahre ich die Ergebnisse der Prüfungen?
Die Ergebnisse der schriftlichen Prüfungen erfährst Du spätestens vier Tage vor dem
Zeitraum der mündlichen Prüfungen. Die Ergebnisse der mündlichen Prüfung erfährst Du
jeweils am Ende des jeweiligen halben oder ganzen Prüfungstages. Darüber hinaus erhältst
Du nach dem Ende der gesamten Prüfungen noch einen Bescheid, in dem die Ergebnisse der
gesamten Prüfungen aufgelistet sind.


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Regelungen für die Abschlüsse im Sekundarbereich 1


Abschlüsse im Sekundarbereich 1
Stand Nov 2012

Hauptschule:

„Hauptschulabschluss:“
in allen Pflichtfächer einschließlich Englisch und Wahlpflichtkursen ausreichende Leistungen
Ausgleichsregelung: (Ausgleichfächer s. § 24 der AVO)
• kein Ausgleich notwendig bei zweimal 5
• Ausgleich notwendig:
o dreimal 5 können durch zweimal 3 ausgeglichen werden
o einmal 6 kann durch einmal 2 oder zweimal 3 ausgeglichen werden
o einmal 6 und einmal 5 können durch einmal 2 oder zweimal 3 ausgeglichen werden (s.o., da die zusätzliche 5 neben der 6 nicht berücksichtig wird.
Wichtig: Will eine Schülerin, ein Schüler die 10. Hauptschulklasse besuchen, dann
erhält sie, er am Ende der 9. Hauptschulklasse ein Versetzungszeugnis in die Klasse 10. Dort gelten die Ausgleichsregelungen der Realschule.

„Sekundarabschluss I – Hauptschulabschluss“
in allen Pflichtfächer einschließlich Englisch und Wahlpflichtkursen ausreichende Leistungen
Ausgleichsregelung:
• kein Ausgleich notwendig bei einer 5
• Ausgleich notwendig:
o zweimal 5 können durch zweimal 3 ausgeglichen werden
o eine 6 kann durch einmal 2 oder durch zweimal 3 ausgeglichen werden.

„Sekundarabschluss I – Realschulabschluss“
Hier müssen, auch wenn eine oder mehrere Fünfen im Zeugnis stehen, folgende Voraussetzungen eintreten:
• ausreichende Leistungen in einem Fachleistungskurs A
• im Durchschnitt befriedigende Leistungen in allen Pflichtfächer einschließlich Englisch und Wahlpflichtkursen
Ausgleichregelung: (s. „Sekundarabschluss I – Hauptschulabschluss“)

„Erweiterter Sekundarabschluss I - Hauptschule“
Hier müssen, auch wenn eine oder mehrere Fünfen im Zeugnis stehen, folgende Voraussetzungen eintreten:
• gute Leistungen in einem Fachleistungskurs A, im anderen Fachleistungskurs A befriedigende Leistungen
• im Durchschnitt gute Leistungen in allen Pflichtfächer einschließlich Englisch und Wahlpflichtkursen
Ausgleichregelung: (s. „Sekundarabschluss I – Hauptschulabschluss“)

„Hauptschulabschluss:“ am Ende der Klasse 10
Wer das Ziel der 10. HS nicht erreicht, erwirbt diesen Abschluss, wenn die Leistungen in den im 10. Schuljahr unterrichtenden Pflichtfächern und Wahlpflichtkursen den Anforderungen für den Erwerb des Hauptschulabschlusses nach Besuch des 9. Schuljahrgangs entsprechen.

Ausgleichsregelung: (s. „Hauptschulabschluss“)

Abschlüsse im Sekundarbereich 1

Realschule:

„Sekundarabschluss I – Realschulabschluss“:
in allen Pflichtfächern und Wahlpflichtkursen ausreichende Leistungen.
Ausgleichregelung:
• kein Ausgleich notwendig bei einer 5
• Ausgleich notwendig:
o zweimal 5 können durch zweimal 3 ausgeglichen werden
Anforderungen an Ausgleichsfächer: hier gilt: De., Eng., Ma. und Franz. können nur untereinander ausgeglichen werden. Sonst gilt für die anderen Fächer die Anzahl der Stunden laut Stundentafel, es sei denn, dass dort keine vorgesehen sind, dann gilt die Wochenstundenzahl. Hier kann das Ausgleichsfach auch um eine Stunde abweichen.
o eine 6 kann durch einmal 2 oder durch zweimal 3 ausgeglichen werden.
Anforderungen an Ausgleichsfächer: s. o.

„Erweiterter Sekundarabschluss I“:
Hier müssen, auch wenn eine oder mehrere Fünfen im Zeugnis stehen, folgende Voraussetzungen eintreten:
• im Durchschnitt befriedigende Leistungen in allen Pflichtfächer und Wahlpflichtkursen,
• im Durchschnitt befriedigende Leistungen in De., Eng. und Ma.
Ausgleichregelung: (s. „Sekundarabschluss I – Realschulabschluss“)

Weitere Abschlüsse auf der Realschule:
1. „Sekundarabschluss I – Hauptschulabschluss“:
• nicht mehr als drei Fünfen am Ende der 10. Realschulklasse in allen Pflichtfächer und Wahlpflichtkursen,
2. „Hauptschulabschluss:“
• wenn mehr als drei Fünfen am Ende der 10. Realschulklasse hat, jedoch in die 10. Klasse versetzt worden war, erhält den.
• Wer nicht in die 10. RS Klasse versetzt worden ist, wird nach den Vorschriften für die Hauptschule bewertet; hier werden nur die notwendigen Wahlpflichtkurse und die am besten bewerteten Pflicht- oder Wahlpflichtsprache berücksichtigt. Die schlechter bewertete Sprache wird nicht berücksichtigt (z.B. Eng. = 5; Franz. = 4; hier wird Franz. Bewertet, Eng. fällt weg.)
Festlegung des Durchschnitts
• „2“ bedeutet 2,0 (z.B. 2,1 oder 2,05 ist nicht ein Durchschnitt von 2 jedoch 1,9 oder 1,8 usw.)
• „3“ bedeutet 3,0 (z.B. 3,1 oder 3,05 ist nicht ein Durchschnitt von 3 jedoch 2,9 oder 2,8 usw.)
• Die Noten in den Fachleistungskursen A werden für die Berechnung des Durchschnitts um eine Notenstufe nach oben gesetzt. Dies gilt für die Haupt- und Realschule.

Anmerkung für die Konferenz:

Die Ausgleichsregelungen müssen nicht angewandt werden. Die Konferenz hat das Gesamtbild zu beurteilen und zu entscheiden, ob eine Berechtigung im Einzelfall besteht, dieser Schülerin, diesem Schüler einen Abschluss zu erteilen.


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Regelungen für die mündlichen Prüfungen


Mündliche Überprüfungen
Stand 11.03.2010

1. Jede Schülerin, jeder Schüler wählt sich ein Fach zur mündlichen Überprüfung, das nicht das Fach sein darf, indem die schriftliche Überprüfung erfolgt.
2. Die Prüfungskommission kann unter Berücksichtigung der Ergebnisse der schriftlichen Prüfungsleistungen in einem Fach der schriftlichen Prüfung eine zusätzliche mündliche Prüfung ansetzen. Weiter muss eine zusätzliche mündliche Prüfung in einem Fach der schriftlichen Prüfung angesetzt werden, wenn der Prüfling dies bis zu einem von der Schule bestimmten Termin schriftlich verlangt.
3. Fertigt eine Schülerin, ein Schüler eine schriftliche oder fachpraktische zu dokumentierende besondere Prüfungsleistung an (zu § 27 AVO), dann muss sie, er eine schriftliche Erklärung abgeben, die aussagt, dass diese Arbeit selbstständig angefertigt worden ist. Die eingesetzten Hilfsmittel müssen in dieser Erklärung aufgeführt sein.
4. Aus folgenden Fachbereichen kann die Schülerin, der Schüler wählen:
Sprachen (hier: Französisch), Naturwissenschaften, geschichtlich-soziale Weltkunde, Arbeit/Wirtschaft-Technik, musisch-kulturelle Bildung, Religion, Werte und Normen. (s. Anlage 1)
5. Die Dauer der mündlichen Prüfung beträgt bei Einzelprüfungen 15 bis 20 Minuten.
6. Jede Schülerin und jeder Schüler auch die in den Gruppenprüfungen erhalten eine Vorbereitungszeit von 20 Minuten unter Aufsicht. (s. Anlage 2)
7. Die Schülerinnen und Schüler, die sich in einer Gruppe prüfen lassen, müssen sich auch allein vorbereiten.
8. Die Prüflinge werden durch den/ die Prüfer/ in vom Vorbereitungsraum abgeholt.
9. Die unterrichtende Lehrkraft führt die mündliche Prüfung durch.
10. Das weitere Mitglied des Prüfungsausschusses führt das Protokoll.
11. Weitere Personen nach Zustimmung der Schülerin, des Schülers können an der Prüfung teilnehmen:
ein Mitglied des Schulelternrates, bis zu 2 Schülerinnen oder Schüler des Schuljahrgangs, der im nächsten Schuljahr überprüft wird und bis zu 2 Personen, deren Anwesenheit im dienstlichen Interesse liegt.
12. Die Schulleitung kann den Vorsitz des Fachprüfungsausschusses übernehmen, wenn sie dies vor der Prüfung dem Fachprüfungsausschuss und dem Prüfling mitgeteilt hat. Sie ist dann auch stimmberechtigt.
13. Stimmberechtigt sind die Mitglieder des Fachprüfungsausschusses, in der Regel die prüfende Lehrkraft und die zweite Lehrkraft.
14. Stimmenthaltung ist unzulässig, bei Abweichungen um 1 Zensur entscheidet die Stimme des prüfenden Mitgliedes bzw. bei Abweichung um 2 Zensuren die Schulleiterin.
15. Das Ergebnis der Bewertung der mündlichen Prüfung geht mit einem Drittel in die Bewertung der Gesamtleistung des Faches ein.

Siehe weiter in der AVO ab § 27

Stand 11.11.2012

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